Aufgrund behördlicher Vorgaben und da es sich bei der Hecke um Eigentum der Stadt handelt, ist die Höhe sowie die Breite/Tiefe der Hecke vor den Parzellen anzupassen.
Bitte nehmt die Einkürzung bis spätestens 21.02.2026 wie folgt vor:
Maximale Heckenhöhe: 120 cm
Maximale Heckenbreite/-tiefe: 60 cm
Zusätzlich sind Bepflanzungen direkt hinter der vorderen Hecke am Weg, die wie ein Sichtschutz oder eine zweite Hecke wirken, ebenfalls auf eine maximale Höhe von 1,20 Meter zurückzuschneiden.
👉 Wichtiger Hinweis:
Ab dem 28.02.2026 sind gemäß gesetzlicher Vorgaben keine Hecken- und Baumschnitte mehr erlaubt. Die Arbeiten müssen daher bis Ende Februar abgeschlossen sein.
Sollte die Einkürzung nicht bis zum 21.02.2026 erfolgt sein, weist der Vorstand darauf hin, dass die Maßnahme im Rahmen einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durchgeführt wird.
Kosten der Ersatzvornahme:
35,00 € pro Person und angefangener Stunde
Abrechnung über die nächste Jahresrechnung oder bei Aufgabe der Parzelle
Das Schnittgut wird auf der jeweiligen Parzelle entsorgt
Falls ihr die genannten Arbeiten bereits durchgeführt habt, betrachtet diese Information bitte als gegenstandslos.
Lasst uns gemeinsam dazu beitragen, die Schönheit unseres Gartenvereins für alle sichtbar und erlebbar zu machen - offene, gepflegte Gärten sind ein wichtiger Teil davon.
Vielen Dank für eure Mithilfe und euer Verständnis.
Der Vorstand

