Liebe Gartenfreunde,
aufgrund behördlicher Vorgaben und da es sich bei den Hecken vor den Parzellen um Eigentum der Stadt handelt, sind Höhe sowie Breite/Tiefe der Hecken regelmäßig anzupassen.
Bitte nehmt den notwendigen Rückschnitt jeweils bis spätestens Mitte Februar wie folgt vor:
- Maximale Heckenhöhe: 110 cm
- Maximale Heckenbreite/-tiefe: 60 cm
Hecken zu den städtischen Hauptwegen dürfen etwas höher sein, müssen aber ebenfalls gepflegt, verkehrssicher und in einem ordentlichen Zustand gehalten werden.
Zusätzlich sind Bepflanzungen direkt hinter der vorderen Hecke am Weg, die wie ein Sichtschutz oder eine zweite Hecke wirken, ebenfalls auf eine maximale Höhe von 1,10 Meter zurückzuschneiden.
👉 Wichtiger Hinweis zur Schnittzeit:
Alles, was über einen reinen Pflegeschnitt hinausgeht, ist grundsätzlich zwischen Oktober und Ende Februar und damit außerhalb der Saison zu erledigen.
Ab dem 1. März sind stärkere Hecken- und Gehölzschnitte gemäß gesetzlicher Vorgaben nicht mehr erlaubt. Ab Johanni, also ab dem 24. Juni, sind lediglich schonende Pflege- und Formschnitte zulässig. Diese Pflegeschnitte sind bis spätestens Ende Juli durchzuführen.
Sollten notwendige Einkürzungen nicht bis Mitte Februar erfolgt sein, weist der Vorstand darauf hin, dass die Maßnahme im Rahmen einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durchgeführt werden kann.
Kosten der Ersatzvornahme:
- 35,00 € pro Person und angefangener Stunde
- Abrechnung über die nächste Jahresrechnung oder bei Aufgabe der Parzelle
- Das Schnittgut wird auf der jeweiligen Parzelle entsorgt
Lasst uns gemeinsam dazu beitragen, die Schönheit unseres Gartenvereins für alle sichtbar und erlebbar zu machen. Offene, gepflegte Gärten sind ein wichtiger Teil davon.
Vielen Dank für eure Mithilfe und euer Verständnis.
Der Vorstand

